Einige Schweizer scheinen das Prinzip der institutionellen Rechtsübernahme im Vertragspaket zu verkennen.

 

Die Schweiz müsste neues EU-Recht grundsätzlich übernehmen und hätte bei einem Nein unklare Ausgleichsmassnahmen zu befürchten. Um davon abzulenken, dass dieses System nicht mit unserem Staatsverständnis und der direkten Demokratie vereinbar ist, wird nun eine «taugliche innenpolitische Umsetzung» gefordert.

 

Mitte-Partei und Gewerbeverband möchten bei EU-Regelplanungen einbezogen werden, teils wird sogar gehofft, die EU werde schweizerischen Sonderlösungen etwa bei Wasserzinsen zustimmen.
Doch all dies ist unrealistisch. Ziel des Pakets ist gerade die Übernahme von EU-Recht, und für unsere föderalistischen Prozesse werden EU-Kommission und EuGH kaum Verständnis haben.

 

Ein aktuelles Beispiel: Nach dem Gotthard-Zugunfall verschärfte der Bund Sicherheitsvorschriften, worauf die EU-Kommission protestierte: Ein nationaler Ansatz schade ihrer Bahnbranche.

Die Schweiz trägt die Folgen des Unfalls und muss daher auch das Recht haben, Sicherheit auf ihrem Gebiet zu regeln. Heute kann die EU nur ihren Unmut äussern, mit dem neuen Vertragspaket würde sie uns aber die Rechtssetzung aus der Hand nehmen. Ist das wirklich sinnvoll?